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DENA - NEH im Bestand
Sanierungen:
Bei Sanierungsvorhaben ist es empfehlenswert, die möglichen Ausführungen bzgl. Förderung und Wirtschaftlichkeit zu prüfen.

Neue Fenster und Dämmung allein machen noch keine Sanierung.
Oft zeigen sich danach Schimmelbefall und Tauwasserschäden.

Gerade im Bestand ist die Kenntnis der bauphysikalischen Vorgänge wichtig,
um Wärmebrücken richtig zu beurteilen,
die Dämmaßnahmen richtig zu dimensionieren,
die Ausführungsdetails fachgerecht zu planen
und bei der Ausführung zu überwachen.
Bei kompletten Sanierungen werden meistens Qualitäten erreicht, die den Neubauanforderungen nach EnEV genügen. Für diesen Fall kann bei der KfW eine Förderung mit geringen Zinsen und Teilschuldenerlass (KfW-Effizienzhaus) beantragt werden.

Vorgeschriebene Sanierungen nach EnEV
Es gelten Ausnahmen bei eigengenutzten Wohngebäuden mit 1-2 WE in bestimmten Fällen.
- Öl- oder Gas-Heizkessel, die vor 01.10.1978 eingebaut wurden und keine Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind, dürfen nicht mehrbetrieben werden.
- Bisher ungedämte Wärmeverteilungsrohre in nicht beheizten, zugänglichen Räumen sind zu dämmen
- ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken müssen gedämmt werden (U-Wert < 0,24 W/m2K). Ersatzweise kann das Dach gedeckt werden. Nach dem 31.12.2011 sind auch begehbare Decken entsprechend zu dämmen.

Anforderung nach EWärmeG Baden-Württemberg
Bei der Erneuerung der Heizung müssen mind. 15% des jährlichen Wärmebedarfs mit regenerativen Energien gedeckt werden.
Dies kann mit Biogas-/öl und einem Sanierungsfahrplan, bzw. mit anderen Energieeinsparmaßnahmen erfüllt werden.